In Ihrer Familie gibt es Stress! Im Kindergarten oder in der Schule gibt’s Probleme und zuhause Streit. Ihr Kind will nicht schlafen, hat eigenartige Ängste oder ist auffällig aggressiv. Lernen
will es überhaupt nicht, und die Beschwerden von Kindergarten, Schule und Nachmittagsbetreuung häufen sich. Zuhause dreht sich langsam alles nur mehr um die Schwierigkeiten der Kinder. Sie als
Mutter oder Vater sind mittlerweile stark verunsichert: Was ist da eigentlich los mit meinem Kind, mit meiner Familie? Muss ich mir etwa Sorgen machen? Stimmt da etwas nicht? Oder ist das
heutzutage schon normal?
Hier können Elternberatungsgespräche sehr hilfreich sein. Ich versuche, gemeinsam mit Ihnen zu verstehen, was eigentlich passiert, welche Ursachen und Gründe dem Verhalten Ihres Kindes
zugrundeliegen könnten. Haben wir die psychische Dynamik hinter dem Verhalten Ihres Kindes einmal erfasst, so können weitere Schritte überlegt werden: Manchmal, im günstigsten Fall, reichen ein
oder zwei Elterngespräche, und das Problem ist gelöst. Manchmal braucht es eine intensivere Elternberatung, und manchmal wird es sinnvoll sein, eine Psychotherapie für das Kind anzudenken. Das ist vor allem dann der Fall, wenn das problematische Verhalten des Kindes seine/ihre weitere Entwicklung zu beeinträchtigen droht bzw. die
Entwicklung schon beeinträchtigt ist. Unter Umständen wird eine klinisch-psychologische Diagnostik notwendig sein (für die ich Kolleginnen empfehlen kann).
Auch wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder einen Einschnitt in ihre Lebenssituation, zumeist einen massiven Verlust. Gefühle von Ohnmacht,
Hilflosigkeit, Wut und Scham und vor allem Schuldgefühle können auftreten, aber auch vielfältige Ängste und Loyalitätskonflikte.
Nicht nur die Eltern, vor allem auch die Kinder, müssen sich auf die geänderten Lebensverhältnisse (z.B. getrennte Wohnorte) neu einstellen.
Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht, und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur einstündigen
"Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung" geschaffen. In einem einmaligen Termin (bei mir sind Einzel- oder Elternpaargespräche möglich) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle,
Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen gemäß ihrem Alter und Entwicklungsstand. Sie erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich unterstützen können und erhalten Antworten auf
Ihre Fragen.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen. Die Beratung kann
natürlich gerne auch auf Eigeninitiative in Anspruch genommen werden und im Umfang ausführlicher sein.
Die Kosten hiefür werden nicht von den Gesundheitskassen übernommen und betragen derzeit bei mir 110 Euro pro Person im Einzelgespräch und 65 Euro pro Person im Elternpaargespräch.
kann sehr sinnvoll sein, wenn Ihr Kind über einen längeren Zeitraum
Eine tiefenpsychologische Kinderpsychotherapie findet einmal pro Woche statt, in regelmäßigen Abständen gibt es Elterngespräche. Je jünger das Kind ist, desto mehr stehen Spielen und Zeichnen im Vordergrund, je älter, desto wichtiger wird das Gespräch. Das Kind zeigt durch das Spiel seine innere Welt, ich als Therapeutin versuche, diese und die dargestellten Konflikte zu verstehen und sie dem Kind in altersgerechter Weise ebenfalls verständlich zu machen. So können Hindernisse erkannt, aufgelöst und eine gute Entwicklung wieder in Gang gesetzt werden. Die Dauer einer Kinderpsychotherapie beträgt durchschnittlich zwei Jahre, manchmal auch erheblich kürzer. Übrigens: Je jünger das Kind ist, umso intensiver und schneller kann eine Kinderpsychotherapie wirken. Ich arbeite mit Kindern ab 3 Jahren.
Die Kosten für Elternberatungsgespräche variieren je nach Dauer und Anliegen zwischen 110 und 150 Euro pro Termin.
Das Honorar für Kinderpsychotherapie wird nach Vereinbarung festgelegt. Die Gesundheitskassen zahlen auf Antrag einen Zuschuss pro Stunde.
Ich habe einige wenige Psychotherapie-Plätze zur Verfügung, deren Kosten die Gesundheitskasse zur Gänze übernimmt (Psychotherapie auf Krankenschein).
Bitte beachten Sie, dass ich derzeit eine Absagefrist von einer Woche habe.